AGB

„Alpen-Blockhütte Grabner Alm“ am Präbichl

AGBs:

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen der „Alpen-Blockhütte Grabner Alm“ am Präbichl

  1. Geltungsbereich: Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Reservierungen und Verträge bei der Beherbergung in der „Alpen-Blockhütte Grabner Alm“ am Präbichl.

Beherberger: Ist Mag Ewald Hannes, Inhaber der „Alpen-Blockhütte Grabner Alm“ am Präbichl“. Vertragspartner/Gast: Ist die Person, die die Beherbergung beansprucht, auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen. (z.B.: Familienmitglieder, Freunde, etc.)

2 Vertragsabschluss – Anzahlung:
Jede telefonische, schriftliche Anmeldung oder auch die Anmeldung per E-Mail gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages, wobei sie damit auch die AGB’s, Beherbergungs- und Zahlungsbedingungen, sowie alles sonstigen Bedingungen anerkennen. Der Beherbergungsvertrag wird dann verbindlich, wenn die Anmeldung schriftlich mittels Buchungsbestätigung bestätigt wird. Der Buchungsbestätigung sind unsere Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen beigelegt bzw beigefügt, außerdem sind diese auch noch auf unserer Homepage www.grabner-alm.com jederzeit einsehbar. Dadurch erlangt der Vertragspartner/Gast Kenntnis von den Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen, welche von ihm auch so akzeptiert und damit verbindlich werden. Mit Übermittlung der Reservierungsbestätigung wird die Reservierung verbindlich. Nach verbindlicher Reservierung darf die Unterkunft nicht mehr an andere als im Vertrag genannte Personen zur Nutzung übergeben oder die Nutzung abgetreten werden, ausgenommen der Beherberger erteilt hierzu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

2.1.    Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet, wobei generell eine Anzahlung/Kaution von € 500,00 verlangt wird, welche ggfs. vom Beherbereger auch erhöht werden kann. Die Anzahlung/Kaution ist eine Sicherheit für die offenen Beträge, die der Gast zu leisten hat, weiters stellt sie eine Sicherheitsleistung für allfällig vom Vertragspartner/Gast oder auch von seinen Mitreisenden verursachte Schäden dar und stimmt der Vertragspartner/Gast einer allfälligen Aufrechnung mit diesem Betrag gegen alle offenen Forderungen des Beherbergers zu.

  1. Buchung und Zahlung:

Der Vertragspartner/Gast hat binnen 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Teilzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zu bezahlen. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Anreise am Konto des Beherbergers einlangen. Sofern die Teilzahlung nicht fristgerecht bezahlt wird, steht dem Beherberger das Recht zu, unter Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Reservierungen innerhalb von 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn ist der Gesamtbetrag ungehend mit Erhalt der Reservierungsbestätigung zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung sendet der Beherberger ein Erinnerungsschreiben und hat der Vertragspartner/Gast die Möglichkeit, innerhalb von 3 Tagen die Zahlung zu leisten. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, kann der Beherberger vom Vertrag zurücktreten und ist der Beherberger berechtigt, Ersatz des vollumfänglichen entstandenen Schadens zu verlangen.

3.1. Zusatzkosten: die Müllentsorgung, das Wasser und Pellets für die Pelletheizung sind im Preis enthalten.

Nicht im Preis enthalten sind:

die Kosten für die Endreinigung, die Stromkosten und die Kurtaxe, welche jeweils bei der Abreise bzw spätestens mit der Abreise, in Ausnahmefällen binnen 14 Tagen nach der Abreise, zu entrichten sind.

Kaution: Binnen 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Kaution von € 500,00 zu leisten. Dieser Betrag wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Beherbergungsobjektes bzw binnen 14 Tagen danach und unter Aufrechnung der Nebenkosten zurückerstattet. Der Gast stimmt der Aufrechnung ausdrücklich zu. Die Kaution wird binnen 14 Tagen nach Abreise des Vertragspartners/Gastes per Überweisung zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannte Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.

Die Kaution ist auf das Konto des Beherbergeres bei der Volksbank Niederösterreich: IBAN: AT23 4715 0110 9299 0001, lautet auf Mag Ewald Hannes Grabner, einzuzahlen.

  1. Rücktritt
    Rücktritt durch den Beherberger:
    Wenn eine Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

Rücktritt durch den Vertragspartner:
Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner/Gast aufgelöst werden.

  1. Sonstiges:

4.1.     Haustiere sind nur gegen schriftliche Bestätigung und gegen eine Gebühr erlaubt, die der aktuellen Preisliste entnommen werden kann.

4.2. Kinder ab dem 8. Lebensjahr zählen als volle Person.

4.3.    Die Benutzung des Mietobjektes durch andere als in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

4.4.    Lichtbilder, Abbildungen und Grundrisse auf der Homepage oder in Prospekten etc können teilweise nur Beispiele der Inneneinrichtung sein, diese kann unterschiedlich aber ähnlich ausfallen.

4.5.    Anreise- und Abreisezeiten: Grundsätzlich sollten Sie das Mietobjekt am Anreisetag ab 15.00 Uhr übernehmen und am Abreisetag zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr zurückgeben können. Wenn das Mietobjekt nicht fristgerecht geräumt wird, ist der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

 

  1. Pflichten des Vertragspartners/Gastes und Mieters: Der Vertragspartner/Gast, Mieter hat das Recht, die konkret von ihm gemietete Räumlichkeiten einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Vertragspartner/Gast, Mieter ist verpflichtet, einen während des Aufenthaltes durch Ihn oder durch einen seiner Begleiter und Gäste verursachten Schaden zu ersetzen.
  1. Mängel: Der Vertragspartner/Gast, Mieter ist verpflichtet auch während der Mietzeit entstehende Mängel umgehend dem Beherberger schriftlich zu melden und sich schriftlich bestätigen zu lassen.
  1. Grundreinigung: Der Vertragspartner/Gast verpflichtet sich während des Aufenthaltes zur Grundreinigung der von ihm gemieteten Räumlichkeiten, samt der Gemeinschaftsräume, dazu zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung sämtlicher Abfälle und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann, und verpflichtet sich dies einzuhalten (auch wenn die Endreinigung gesondert zu bezahlen ist). Die Endreinigung umfasst zusätzlich v. a. die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC.
  1. Schneeräumung:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schneeräumung durch die Gemeinde nur bis zur Laufstraße vorgenommen wird. Ab der Abzweigung des Weges von der Laufstraße bis zum Beherbergungsobjekt, das sind ca. 150 m, findet keine Schneeräumung statt. D. h., es ist durchaus möglich, dass der Gast hier durch tiefen Schnee oder einen vereisten Weg gehen muss, ehe er zum Beherbergungsobjekt gelangt. Auch wird vom Beherberger weder vor dem Beherbergungsobjekt, noch die Terrasse von Schnee, Eis oder ähnlichem geräumt. Es ist also durchaus möglich, dass der Gast auch Schneeräumungsarbeiten vornehmen muss. Der Gast nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden. Der Gast verspricht, den Beherberger für allfällige Schäden, die durch eine nicht vorgenommene Schneeräumung, Streuung o. ä. entstanden sind, in jedweder Hinsicht schad- und klaglos zu halten.

  1. Sämtliche Angaben des Beherbergers in Prospekten bzw. auf der Homepage stellen sind Beschaffenheitsangaben dar und keine Garantien für einen bestimmten Zustand.
  1. Alle Angaben entsprechen dem Stand 10/2021. Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
  1. Gerichtsstand: Auf alle Rechtsstreitigkeiten ist österreichisches Recht anzuwenden. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
  1. Beherberger: Mag Ewald Hannes Grabner, Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien. Telefon: +43 1 235 10 01; 0676/507 83 67 E-Mail: grabner.ewald@gmx.at UID: ATU 66155689, Bankverbindung: Volksbank Niederösterreich: IBAN: AT23 4715 0110 9299 0001, lautet auf Mag Ewald Hannes Grabner.
  1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine angemessene Regelung formgerecht vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt hätten.